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30 Jahre OSZ - Erfolg kommt von hier!

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Berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr

Dauer und Ziel der Ausbildung

Der Ausbildung dauert ein Jahr. Sie vermittelt Grundlagen der Bereiche Handel und Bürodienstleistungen und erweitert die Allgemeinbildung.

Aufnahmevoraussetzung
Zehn Schulbesuchsjahre, ein Schulabschluss ist nicht erforderlich.

Stundentafel und Unterrichtszeit

A. Allgemeiner Unterricht  Stunden je Woche  
Deutsch / Kommunikation 
Sozialkunde 
Englisch 
Mathematik 
Sport / Gesundheitsförderung 
   
B. Fachtheoretischer Unterricht    
Wirtschaftslehre  
Rechnungswesen 
   
C. Fachpraktischer Unterricht   
Betriebspraxis   10 
Textverarbeitung  


Unterrichtsstunden je Woche 30
Stand: 1. August 2008

Es gilt die Berliner Ferienordnung.

Abschluss
Je nach dem erreichten Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis kann der Hauptschulabschluss bzw. der erweiterte Hauptschulabschluss erworben werden.

Auskünfte und Beratung
Auskünfte erteilt das Sekretariat der Berufsfachschule (Raum 1103, Altbau). Es ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Schullaufbahnberater, Herrn Buchheim. Die Sprechzeiten erfragen Sie bitte im Sekretariat (Tel. 30 30 17 78).

Anmeldung
Anmeldungen nehmen wir in unserem Sekretariat entgegen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

den Leitbogen (den erhalten Sie von Ihrer abgebenden Schule),

einen tabellarischen Lebenslauf,

2 neue Lichtbilder,

das Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule (Original oder eine beglaubigte Abschrift). Bewerberinnen und Bewerber, die zur Zeit keine allgemeinbildende Schule besuchen, müssen außerdem Nachweise über ihre Tätigkeit seit dem Abgang von der Schule vorlegen,

das letzte Halbjahreszeugnis, wenn ein Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis nach Nr. 4 noch nicht vorliegt. In diesem Fall ist das entsprechende Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis sofort nach Erhalt am letzten Schultag in Original und Kopie vorzulegen, da sonst eine Aufnahme nicht möglich ist. Sie erhalten darüber ein besonderes Schreiben,

den Personalausweis oder die Geburtsurkunde.




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