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Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit gewährleisten aufgrund ihrer Qualifikation die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Sicherheit von Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen, insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.

Sie arbeiten in den Einsatzgebieten Objektschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste, Sicherheitstransporte sowie Personen- und Werteschutz im privaten und öffentlichen Bereich.

Berufliche Qualifikation

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit

planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,

beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten Sicherheitsmaßnahmen ein,

überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,

überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen zu deren Behebung ein,

identifizieren das Gefährdungspotential und die Wirkungsweise von Waffen,

beobachten die Entwicklung der Branche und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot,

wirken bei der Angebotserstellung mit,

ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte,

arbeiten selbstständig, im Team und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbranchen und den öffentlichen Sicherheitsorganen.



Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt.

In den Ausbildungsbetrieben bekommen die Auszubildenden die einzelnen Aspekte ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit sowie die unternehmensspezifischen Besonderheiten vermittelt. Nähe Informationen hierzu erhalten Sie über die jeweiligen Ausbildungsbetriebe.

Die Auszubildenden sind berufsschulpflichtig und besuchen an zwei Tagen in der Woche unsere Berufsschule. Die Unterrichtstage werden von der Berufsschule festgelegt.

Stundentafel und Unterrichtszeit

Unterrichtsfächer   Stunden je Woche 
Fachkunde 
Wirtschafts- und Sozialkunde 
Projektunterricht 
Kommunikation  
Recht 
Rechnungswesen und Controlling 
Gesundheitsförderung (Sport) 
Eigenschutz (Selbstverteidigung) 
Konfliktbewältigung 
13 Unterrichtsstunden je Woche
(Stand: 1. August 2008)  
 


Der Unterricht erfolgt in unseren modern ausgerüsteten Fachräumen sowie in unseren Sporthallen. Des Weiteren wird insbesondere im Rahmen des Projektunterrichts der Unterricht teilweise auch außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt.

Abschluss
Die Auszubildenden nehmen an einer zentralen Zwischen- und Abschlussprüfung vor der IHK Berlin teil. Bei erfolgreichem Abschluss lautet die Berufsbezeichnung „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.

Perspektiven nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung können die Fachkräfte für Schutz und Sicherheit bei Sicherheitsunternehmen tätig werden. Dort können sie sich auf Bereiche wie den Werkschutz, Personenschutz, Objektschutz, den Schutz von Veranstaltungen oder Sicherheitstransporte spezialisieren.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung noch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden.

Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in leitenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildung erwerben.

Erfolgreiche Absolventen sind zum Besuch der einjährigen Fachoberschule mit dem Ziel der Fachhochschulreife berechtigt.

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können auch ein Studium in Betracht ziehen. Hier bietet sich z.B. ein Studiengang aus dem Bereich Sicherheitstechnik an.

Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung

Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Beschluss der KMK vom 10.04.2008)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 10.04.2008

Berufsbildungsgesetz

Gewerbeordnung (insbesondere § 34a)



Auskünfte und Beratung
Auskünfte erteilt das Sekretariat (Raum 1102, Haus 1). Es ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet oder telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 30301715.

Anmeldung
Anmeldungen nehmen wir in unserem Sekretariat entgegen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

das ausgefüllte Schülerpersonalblatt (im Sekretariat erhältlich),

2 neue Lichtbilder,

Fotokopie Ihres Ausbildungsvertrages,

die Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses der IHK,

das Abschluss- oder Abgangszeugnis aus der allgemeinbildenden Oberschule (Original oder eine beglaubigte Abschrift),

Nachweise über Tätigkeiten seit dem Abgang von der Schule,

den Personalausweis.






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