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Ausbildungsvoraussetzungen und –dauer
Für den Ausbildungsberuf "Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)" besteht keine bestimmte schulische Zugangsvoraussetzung. Tatsache ist aber, dass ca. 70 – 90 % der SchülerInnen in unseren Klassen das Abitur gemacht haben. Wer sich für diese Ausbildung interessiert, sollte sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungskanzleien über deren Einstellungsbedingungen und –praxis informieren.
Für die Bewerbung sind Computerkenntnisse, Vorkenntnisse in Maschinenschreiben oder sonstige spezielle Kenntnisse von Vorteil; sie sind aber nicht erforderlich.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Eine automatische Anrechnung des Abiturs auf die Ausbildungsdauer erfolgt nicht. Es existiert auch keine Anrechnungsverordnung für vorangegangene schulische Ausbildungsgänge.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist dann möglich, wenn bei besonders guten Leistungen zu erwarten ist, dass der/die Auszubildende die Ausbildung auch in einer kürzeren Zeit als drei Jahren erfolgreich absolvieren kann. In der Regel legen die Betreffenden dann ein halbes Jahr früher die Abschlussprüfung ab.
Die Ausbildungszeit kann verlängert werden, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder zu erkennen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht wird.
Ausbildungsverlauf und Prüfungen
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird bundeseinheitlich durch folgende Ausbildungsverordnung geregelt:
ReNoPat-Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen, Notargehilfen, Rechtsanwalts- und Notargehilfen und Patentanwaltsgehilfen (ReNoPat) vom 23.11.1987 (BGBl. 1987 I Seite 2396), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.02.1995 (BGBl. 1996 I Seite 206).
In der genannten Änderungsverordnung wird die alte Bezeichnung "-gehilfe" durch die neue Bezeichnung "-fachangestellte/r" ersetzt.
Die Ausbildungsverordnung regelt die Inhalte der Ausbildung. Dort finden sich folgende Schwerpunkte:
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Beschäftigung mit wesentlichen Vorschriften des Berufsrechts der Anwälte und Notare, dem Aufbau und den Aufgaben der Rechtspflege |
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Aneignung von grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Büropraxis. Die Auszubildenden lernen die Gestaltung von Arbeitsplätzen kennen und die betrieblichen Arbeits- und Organisationsmittel nutzen. Sie lernen den Umgang mit Vorschriften und Gesetzen und damit u.a. auch die Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts |
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Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. Bürgerliches Recht, Strafrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) |
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Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten |
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Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen |
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Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars |
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Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten |
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Zwischen dem 12. und 18. Monat der Ausbildung wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Sie dient dazu, allen an der Ausbildung Beteiligten eine Überprüfung des Ausbildungsstandes zu ermöglichen. Eventuell festgestellte Mängel können dann noch bis zur Abschlussprüfung behoben werden. Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat auf die Dauer der Ausbildung und das Ergebnis der Abschlussprüfung keinen Einfluss. Die Teilnahme ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich) sind vom Prüfling praxisbezogene Fälle und Aufgaben zu lösen. Der Prüfling soll zeigen, dass er berufsbezogene Regelungen anwenden und rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge verstehen und beurteilen kann. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden das entsprechende Kammerzeugnis.
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Druckbare Version
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