In unserem Berufsschulzweig erfolgt der schulische Teil der Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Für diesen Ausbildungsberuf sind wir die einzige zuständige Schule im Land Berlin. So kommt es, dass hier über 1.000 BerufsschülerInnen in 40 Klassen zweimal in der Woche in fachtheoretischen und allgemeinbildenden Fächern unterrichtet werden.
Der praktische Teil der Ausbildung wird in den Kanzleien der Anwälte und Notare durchgeführt.
Angebote und Lehrstellenbörse der Rechtsanwaltskammer Berlin
Anmeldung
Der Ausbildungsvertrag kann jederzeit geschlossen werden; der Ausbildungsbeginn wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
Schüler/innen, deren Ausbildung zwischen dem 2. April bis 1. Oktober eines Jahres beginnt, werden im 1. Schulhalbjahr (nach den Sommerferien) beschult!
Schüler/innen, deren Ausbildung zwischen dem 2. Oktober bis 1. April eines Jahres beginnt, werden im 2. Schulhalbjahr (nach den Winterferien) beschult!
Schultagskombinationen und 1. Schultag sind kurz vor der Anmeldung im Sekretariat (Tel.: 30 30 17 15) zu erfragen.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
Original des von der Rechtsanwaltskammer Berlin registrierten Ausbildungsvertrages
oder einSchreiben der Kanzlei, aus dem hervorgeht, dass ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, der an die Rechtsanwaltskammer Berlin zur Registrierung weitergeleitet wurde. Aus dem Schreiben muss der Beginn der Ausbildung hervorgehen.
2 aktuelle Passfotos
Original und Fotokopie des Personalausweises
ggf. Aufenthaltsgenehmigung
Original und Fotokopie der Abschluss-/Abgangszeugnisse (alle Schulabschlüsse ab Klasse 10)
ggf. Original und Fotokopie des Abschluss-/Abgangszeugnisses einer Berufsausbildung